Generationen-Beratung - Was ist das?

Die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, bei der eine Person einer anderen Person im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber erledigen darf. Rechtlich ist die Vorsorgevollmacht damit ein Auftrag nach im Sinne der §§ 662 ff. BGB. Nach außen hin ist die Rechtsgrundlage für das Handlen des Bevollmächtigten in den §§ 164 ff. BGB zu finden. Aufgrund der rechtlich großen Wirkung setzt die Vorsorgevollmacht ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Quelle: juraforum, 01.05.2017

Eine Möglichkeit der Verwahrung von diesen und anderen Dokumenten rund um die GenerationenBeratung und sofortige Herausgabe nach Legitimation des Bevollmächtigten bietet der IGB Service 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Das Finden und Erfüllen Ihres Willes im Ernstfall wird so garantiert sichergestellt.

Eine Betreuungsverfügung dient dem Zweck der persönlich initiierten, selbstbestimmten Vorsorge (Rechtliche Betreuung durch einen gerichtlich bestellten Betreuer. Anm. d. Verfassers.) für den Fall, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, die persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB). Quelle: juraforum, 01.05.2017

Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (indirekt) auch Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der (Schwieger-)Eltern zu sichern. Die Rechtsgrundlage für diese Ansprüche gegen erwachsene Kinder ergibt sich in Deutschland unter anderem aus den §§ 1601 ff., hinsichtlich der Einstandspflicht der Kinder, insbesondere § 1601 und § 1602 Abs. 1 BGB. Quelle: wikipedia, 01.05.2017

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag (§§ 1941,§ 2274 ff. BGB).(...)Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Quelle: wikipedia, 01.05.2017

Wichtiger Hinweis!

Unsere GenerationenBeratung beinhaltet keine Rechts - oder Steuerberatung. Sie gibt einen allgemeinen Überblick über wichtige Themen und koordiniert diese, eingebettet in das Wissen und Selbstverständnis der sozialen Arbeit. Wir arbeiten eng mit Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Steuer- und Rentenberatern zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. GenerationenBeratung ist sozusagen Hilfe zur Selbsthilfe.

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Bianca Fischinger

Staatlich anerk. Diplom-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin

Generationenberaterin (IHK)

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